Wie kann man Schimmel im Neubau verhindern?

Feuchtemanagement

Wie kann man Schimmel im Neubau verhindern?



Wichtig hierbei ist es ein Feuchtemanagement von dem ausführenden Unternehmen bzw. dem baubegleitenden Architekten zu fordern. Es gilt unnötige Feuchtigkeit zu verhindern, indem beispielsweise

– die Baugrube gegen Wassereinträge gesichert wird,
– die Mauerkronen abgedeckt werden, damit sie vor Regen, Schnee und Tauwasser geschützt sind,
– kein Material im Freiland gelagert (Nässegefahr) und
– keinesfalls regennasses Material eingebaut wird.
– Benötigte Feuchtigkeit wie das Anmachwasser für Putze und Mörtel ist schnellstmöglich wieder aus dem Gebäude zu entfernen.

Die Grundlage hierfür ist ein regelkonformes Bauen mit dem Einhalten der entsprechenden Trocknungszeiten, was gegebenenfalls durch technische Trocknung unterstützt werden kann.

Hier ist auch der Bauherr selbst gefordert, denn im Hinblick auf ausreichende Trocknungszeiten kann ein Gebäude nicht innerhalb weniger Monate fertiggestellt und bezogen werden.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Tatsächlich sind ohne entsprechende messtechnische Hilfsmittel “Neubauschäden” in der Regel nicht zu erkennen. Allein durch einen sensorischen Eindruck verdeckte, nicht sichtbare Schimmelschäden ausschließen zu wollen, wie dies aktuell regelmäßig der Fall ist, grenzt an “Handauflegen” und “Kaffeesatz-Leserei”.

Von bestimmten Kreisen eingesetzte Raumluftuntersuchungen auf Schimmelsporen sind unzureichend, da mit dieser Methode häufig ein vorliegender verdeckter Schimmelschaden nicht nachweisbar ist.

Auszug aus dem Interview

“Schimmel im Neubau, die unterschätzte Gefahr”

von Marianne Körber, geführt mit Dr. Gerhard Führer. Veröffentlicht in der Süddeutschen Zeitung.

Schimmel im Neubau: Das sind die drei Hauptursachen

Studie zur Risikoanalyse

Schimmel im Neubau: Das sind die drei Hauptursachen


Als ein Ergebnis der Studie zur Risikoanalyse für Schimmel in Neubauten wurden drei Hauptauslöser für das Schimmelwachstum erkannt:

1. Der unbedachte Umgang der Bauschaffenden mit Wasser.

2. Witterungseinflüsse wie Regen und niedrige Temperaturen im Winterhalbjahr mit Kondensationsfeuchte wegen unvollständiger oder fehlender Luftdichtigkeitsebene oder Wärmedämmung.

3. Die Freisetzung von Wasser durch Trocknungsprozesse von Beton, Estrichen, Putzen und Mörtel.

Wie verhält es sich mit den Kosten?

Vereinfacht dargestellt bestellt ein Bauherr ein “schimmelfreies” Gebäude, bekommt jedoch vom Bauträger oder dem Generalübernehmer ein Gebäude mit einem Feuchte- oder Schimmelschaden geliefert.

Werksvertraglich ist dies ein eindeutiger Sachverhalt, der beispielsweise Nachbesserungsarbeiten zur Folge hat. Bei einem Architektenhaus muss bei einem verdeckten Schimmelschaden davon ausgegangen werden, dass unabhängig von handwerklichen Unzulänglichkeiten die Art und Weise der Bauleitung bzw. Bauüberwachung ungenügend war und damit Haftungs- und Gewährleistungsansprüche entstehen.

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Mehr zu Schimmel im Neubau im Buch “Schimmel und andere Schadfaktoren am Bau” vom Bundesanzeiger Verlag.

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