OLG München: Urteil 28 U 2778/16 Bau und 28 U 105/17 Bau vom 30. Januar 2018

Neubaufeuchte führt zu Schimmelschäden

Vor der Abnahme des neu errichteten Einfamilienhauses gegenüber dem Bauträger wurden großflächige Schimmelschäden in den Fußbodenaufbauten der beiden Wohngeschosse nachgewiesen. Erstmals bestätigten damit die Gerichte eine Materialbelastung von 10.000 KBE/g (Anzahl Kolonie bildender Einheiten je Gramm) als Mangel an einer Werkleistung.

Der Grund für den Schaden war eine Bauablaufstörung mit zu kurzen Trocknungszeiten. Entsprechend der aktuellen Literatur besteht bei mehr als 50 Prozent der Neubauten ein (sehr) hohes Schimmelrisiko – also bei mehr als jeder zweiten neu errichteten Wohnung.

→Der Schimmelschaden und die wirtschaftlichen Folgekosten in dem Wohnhaus betragen mehr als 100.000 Euro.

Oberlandesgericht (OLG) München
Urteil 28 U 2778/16 Bau und 28 U 105/17 Bau vom 30.01.2018.

Die Nichtzulassungsbeschwerde vom Bundesgerichtshof (BGH) wurde im Jahr 2020 abgewiesen.

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