Der Bausachverständige
Schimmel als Mangel im Neubau
Es stellt einen Mangel dar, den der Erwerber einer neu errichteten Eigentumswohnung nicht hinnehmen muss, wenn aufgrund eines Feuchteschadens in der Wohnung ein Schimmelbefall vorliegt. Bei einem Schimmelbefall ist dieser in jedem Fall vollständig und fachgerecht zu beseitigen. Der Einwand der Unverhältnismäßigkeit kann dabei nicht geführt werden.
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