Studie: Schimmel und Recht – Obergerichtliche Urteile zu Schimmel als Feuchtefolgeschäden
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Feuchtemanagement
Wie kann man Schimmel im Neubau verhindern?
Wichtig hierbei ist es ein Feuchtemanagement von dem ausführenden Unternehmen bzw. dem baubegleitenden Architekten zu fordern. Es gilt unnötige Feuchtigkeit zu verhindern, indem beispielsweise
– die Baugrube gegen Wassereinträge gesichert wird,
– die Mauerkronen abgedeckt werden, damit sie vor Regen, Schnee und Tauwasser geschützt sind,
– kein Material im Freiland gelagert (Nässegefahr) und
– keinesfalls regennasses Material eingebaut wird.
– Benötigte Feuchtigkeit wie das Anmachwasser für Putze und Mörtel ist schnellstmöglich wieder aus dem Gebäude zu entfernen.
Die Grundlage hierfür ist ein regelkonformes Bauen mit dem Einhalten der entsprechenden Trocknungszeiten, was gegebenenfalls durch technische Trocknung unterstützt werden kann.
Hier ist auch der Bauherr selbst gefordert, denn im Hinblick auf ausreichende Trocknungszeiten kann ein Gebäude nicht innerhalb weniger Monate fertiggestellt und bezogen werden.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Tatsächlich sind ohne entsprechende messtechnische Hilfsmittel „Neubauschäden“ in der Regel nicht zu erkennen. Allein durch einen sensorischen Eindruck verdeckte, nicht sichtbare Schimmelschäden ausschließen zu wollen, wie dies aktuell regelmäßig der Fall ist, grenzt an „Handauflegen“ und „Kaffeesatz-Leserei“.
Von bestimmten Kreisen eingesetzte Raumluftuntersuchungen auf Schimmelsporen sind unzureichend, da mit dieser Methode häufig ein vorliegender verdeckter Schimmelschaden nicht nachweisbar ist.
Auszug aus dem Interview
„Schimmel im Neubau, die unterschätzte Gefahr“
von Marianne Körber, geführt mit Dr. Gerhard Führer. Veröffentlicht in der Süddeutschen Zeitung.
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