Schutz vor Schimmelschaden im Neubau

Neubau: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Man sollte sich nur auf das verlassen, was man selbst nachgeprüft hat. Ein Rat, der sich für Bauherren nicht ganz so einfach umsetzen lässt. Gerade in Bezug auf Schimmelpilzbelastungen in Neubauten, denn hier sind ohne messtechnische Hilfsmittel Neubauschäden in der Regel nicht zu erkennen. Sensorische Tests beziehungsweise sensorische Eindrücke sind keine Garantie dafür, dass kein verdeckter Schimmelschaden vorliegt. Selbst Raumluft-Untersuchungen auf Schimmelpilzsporen sind in diesem Fall nicht ausreichend. Häufig sind nicht sichtbare Schimmelschäden mit dieser Methode nicht nachweisbar.

Was Bauherren wissen sollten!

Das Risiko eines (bei der Abnahme des Neubaus) verdeckten Schimmelschadens geht bei der Abnahme auf den Bauherrn über. Sollte im Nachgang ein Schadensfall auftreten und eine fachgerechte Sanierung erforderlich sein, sind die erfahrungsgemäß enormen Kosten vom Bauherrn zu tragen.

Vor der Bauabnahme sollte deshalb durch einen fachkundigen Sachverständigen ein Schimmelschaden ausgeschlossen bzw. nachgewiesen werden. Liegt ein begründeter Schimmelverdacht vor, ist die Neubauabnahme unbedingt zu verweigern. Um eine solche Abnahmeverweigerung umzusetzen ist es erfahrungsgemäß empfehlenswert mit fachkundigen Sachverständigen und Rechtsanwälten zusammenzuarbeiten.

Unser Tipp

Lesen Sie hierzu
Problem Neubaufeuchte: Damit der Schimmel nicht mit Ihnen einzieht“