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Fachbeitrag in B+B – Bauen im Bestand

Feuchtefolgeschäden: Gut versichert ist nicht gut beraten

Das fachgerechte Sanieren von Feuchteschäden und Schimmelschäden kostet viel Geld. Besonders dann, wenn Versicherungsnehmer, Betroffene bzw. Geschädigte nicht bereit sind oberflächliche Lösungen zu akzeptieren, weiß Dr. rer. nat. Gerhard Führer aus langjähriger Erfahrung. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schadstoffe in Innenräumen am Institut peridomus publizierte hierzu in B+B Bauen im Bestand den Fachbeitrag „Feuchte(folge)schäden: Gut versichert ist nicht gut beraten“.

Nachweis des entstandenen Schadens

Üblicherweise muss der Versicherungsnehmer, Betroffene bzw. Geschädigte (VNBG) den entstandenen Schaden nachweisen, so Dr. Führer. Dazu ist es erforderlich den Beleg zu erbringen, dass der aufgetretene Schaden tatsächlich durch einen Dritten oder durch ein versichertes Ereignis ausgelöst wurde und damit zu regulieren ist. Doch spätestens dann, wenn es darum geht den Umfang des Schadens zu erörtern, weichen oftmals die Meinungen zwischen VNBG und dem Schadensverursacher beziehungsweise dem Versicherer von einander ab. Dabei ist gerade dieser Schritt wichtig, ist doch der Schadensumfang eine wesentliche Stellgröße zur Ermittlung der Schadenshöhe.

Die Ermittlung des Schadens

Häufig stellt sich die Situation wie folgt dar: Bei einem Termin vor Ort wird das offensichtliche Schadensbild aufgenommen. Es werden Feuchtemessungen durchgeführt und dabei das vermeintliche (Un-)Wort Schimmel möglichst vermieden. Eine mikrobiologische Bestandsaufnahme wird ausgeblendet, dabei wäre gerade diese zielführend und wesentlich zur Bestimmung des tatsächlichen Schadensumfangs und als Grundlage für eine fachgerechte Sanierung. Im Fokus des Interesses stehen Trocknungsmaßnahmen und Desinfektionsmaßnahmen sind durchgängig üblich. Feinreinigungen erfolgen meist nur oberflächlich und die Kontrolle der Sanierungen sind die Ausnahme.

Dabei sollten nach einem Feuchte- und Schimmelschaden alle Schritte wohl überlegt werden, wenn Ansprüche gegen Dritte vorliegen und durchgesetzt werden sollen.

Unser Tipp

Lesen Sie hierzu den kompletten Fachbeitrag „Feuchte(folge)schäden: Gut versichert ist nicht gut beraten“ in B+B Bauen im Bestand Ausgabe 3/2023. Erhältlich auch als Download via Baufachinformationen.de

Praxisnahe Informationen und hilfreiche Tipps rund um „Schimmel und andere Schadfaktoren am Bau“ finden Sie zudem im gleichnamigen Buch von Dr. rer. nat. Gerhard Führer und Dr. jur. Bernd Kober, erschienen im Bundesanzeiger Verlag.

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