LG Würzburg: 64 O 1171/18 Bau, 27. März 2020, bestätigt durch OLG Bamberg: 1 U 171/20, 12. August 2020
Leitungswasserschaden führt zu Schimmelschaden in Wohnhaus
Während der eigentliche Schaden (ein undichter Wasserhahn) ohne großen (Kosten-)Aufwand behoben werden konnte, wurde ausschließlich der Mangelfolgeschaden verhandelt.
Zur ordnungsgemäßen beziehungsweise fachgerechten Sanierung des Schimmelschadens sind umfangreiche Eingriffe in die Bausubstanz erforderlich. Übliche Maßnahmen wurden als „Notmaßnahmen“ qualifiziert. Die Erdgeschossebene war im Hinblick auf die Gutachten vollständig schimmelbedingt in Mitleidenschaft gezogen. Dem entsprechend wurde dem Kläger der vollständige Schadensersatz zugesprochen. Die Berufung des Beklagten zum Oberlandesgericht (OLG) führte zu keiner anderen gerichtlichen Einschätzung und wurde deshalb zurückgenommen.
→ Schimmelschaden und wirtschaftliche Folgekosten in dem Wohnhaus: ca. 80.000 Euro
Landesgericht Würzburg
64 O 1171/18 Bau vom 27. März 2020
Bestätigt durch Oberlandesgericht Bamberg
1 U 171/20 vom 12. August 2020
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