Luftqualität in Innenräumen: Interdisziplinäre Herangehensweise erforderlich

Gemeinsame Stellungnahme zu den beiden Artikeln »Fogging: Chemie im Innenraum wird sichtbar« von Dr. Gerhard Führer und »Beurteilung von Schimmelpilzbefall in Innenräumen: Fragen und Antworten« von Dr. Heinz-Jörn Moriske in »Der Sachverständige« Nr. 7-8/2003

Die Gestaltung von Innenräumen darf nicht nur nach Wärmeschutzverordnung – heute Energieeinsparverordnung, Lärmschutz, architektonischer Gestaltung und Praktikabilität (Pfl egeleichtigkeit) erfolgen. An erster Stelle muss die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner stehen. Bauprodukte und gebäudebedingte Erkrankungen wurden bereits vor Jahren von der Enquete-Kommission »Schutz des Menschen und der Umwelt« in der 13. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages thematisiert. Dem Ziel der Verbesserung der Luftqualität in Innenräumen dient auch die Konzeption der Bundesregierung zu diesem Thema aus dem Jahr 1992. Innenraumhygiene ist darüber hinaus ein Schwerpunkt des Aktionsprogramms »Umwelt und Gesundheit« der Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode.

Lesen Sie hier den kompletten Fachbeitrag über Luftqualität in Innenräumen.