Nachgefragt

Schimmelpilze versus Hausschwamm

Schimmelpilze

oder auch Schimmel sind Sammelbegriffe für Pilze. Die wiederum sind Teil unserer Umwelt und an der Zersetzung von organischen Materialien beteiligt. Im Kreislauf der Natur spielen sie damit eine wichtige Rolle. Schimmelpilzsporen finden sich überall: in der Luft, im Boden und sogar in Innenräumen. Sie können bei Trockenheit über Monate und Jahre hinweg überleben. Zum Wachstum kommt es erst in einer feuchten Umgebung.

Schimmelpilze in Innenräumen können gesundheitsgefährdend sein. Durch das Einatmen der Sporen kann es beispielsweise zu allergischen Reaktionen, vergleichbar einem Heuschnupfen, oder zu Kopf- und Gelenkschmerzen kommen. Es besteht ein erhöhtes Risiko für Atemwegserkrankungen und -infektionen. Asthmaerkrankungen können verstärkt werden, bei immungeschwächten Personen sind schwerwiegende Infektionen möglich u.v.m. Gefährliche Schimmelarten können Mykotoxine freisetzen und sogar krebserregende Aflatoxine bilden.

Als Basis zum Erkennen / Ausschließen einer Schadstoffbelastung und gegebenenfalls als Grundlage für eine Sanierung unter innenraumhygienischen beziehungsweise gesundheitlichen Gesichtspunkten empfehlen wir unseren „Innenraumcheck“. Er ermöglicht einen umfassenden qualitativen und quantitativen Nachweis von chemischen Verbindungen in Kombination mit der Erfassung von häufig versteckten, nicht sichtbaren Schimmelpilzbelastungen. Zum Einsatz kommen dabei chemisch-analytische, physikalisch-messtechnische und / oder mikrobiologische Untersuchungen.

Der Begriff „Schwamm“

im Zusammenhang mit Gebäuden bezieht sich laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Senatsurteil vom 27. Juni 2012 – IV ZR 212/10, VersR 2012, 1253) auf pflanzliche Holzzerstörer. Es handelt sich dabei ebenfalls um Pilze, allerdings um sogenannte Bauholz- oder Hausfäulepilze.

Der „Echte Hausschwamm“ (lateinisch: Serpula lacrymans) ist ein solcher holzzerstörender Pilz, der Holzbalken, Decken, Dielen oder Holztreppen etc. befallen kann. Je nach Konstruktion des Hauses kann er die Bausubstanz gefährden, was unentdeckt bzw. unbehandelt zum Einsturz des Gebäudes oder Gebäudeteilen führen kann. Er ist neben dem „Braunen Kellerschwamm“ (lateinisch: Coniophora puteana) einer der Hauptverursacher für Schäden in Gebäuden durch Schwammbefall.

Günstige Bedingungen für das Wachstum des Hausschwamms sind bei 35 bis 60 Prozent Holzfeuchtigkeit gegeben. Neben Holz bieten auch organische Materialien wie beispielsweise Textilien, Spanplatten, Stroh und Papier gute Voraussetzungen für das Wachstum. Laut Umweltbundesamt verursacht der „Echte Hausschwamm“ in Mitteleuropa etwa 32 Prozent der pilzbedingten Gebäudeschäden.

Ein Befall lässt sich durch eine molekularbiologische oder mikroskopische Untersuchung zweifelsfrei feststellen.

Lesen Sie hierzu das

BGH-Urteil zu Hausschwamm vom 27. Juni 2012 – IV ZR 212/10

sowie den

Beschluss des Bundesgerichtshofs „Schwamm-Klausel“ vom 13. November 2024.