Sanierung von Schimmelschäden

Schimmel im Neubau: Darauf sollten Bauherren bei der Sanierung achten

Zunächst sollte jedes Gebäude auf mögliche verdeckte Schimmelschäden untersucht werden, um diese auszuschließen. Dies ist sinnvoll, weil sich nach der Abnahme die Beweislast umkehrt und der Bauherr etwaige Schäden nachweisen muss. Um unnötiges Misstrauen zu vermeiden, sollte die Überprüfung durch einen vom Bauherrn beauftragten, fachkundigen Sachverständigen erfolgen, der im Zweifel für die Richtigkeit seiner Bewertung haftet.

Ein festgestellter Schimmelschaden bedeutet, dass der Bauherr ein schimmelfreies Gebäude beauftragt hat, der Auftragnehmer (Bauträger oder Generalübernehmer) jedoch einen feuchte- beziehungsweise schimmelbelasteten Zustand verantwortet. Werkvertraglich handelt es sich hier um einen eindeutigen Mangel, der zu Nachbesserungen verpflichtet.

Bei Architektenhäusern lässt ein verdeckter Schimmelschaden auf unzureichende Bauleitung oder -überwachung schließen – unabhängig von handwerklichen Mängeln – was Haftungs- und Gewährleistungsansprüche auslöst. Aufgrund der hohen Sanierungskosten benötigen Bauherren für ihre Rechtsdurchsetzung erfahrungsgemäß sowohl sachverständige Gutachter als auch spezialisierte Baurechtsanwälte.

Unabhängig von der Verantwortungsfrage sind folgende drei Punkte für eine fachgerechte Sanierung erforderlich: Erstens die vollständige Entfernung des belasteten Materials. Zweitens der Austausch der belasteten durch unbelastete Baustoffe. Drittens die Beseitigung von Sekundärkontaminationen durch eine Feinreinigung.

Diese Maßnahmen sind nachvollziehbar aufwändig und dementsprechend kostenintensiv, weshalb Verursacher häufig die Notwendigkeit infrage stellen. Da oft unvollständige oder falsche Sanierungen durchgeführt werden, muss eine Kontrolle der Sanierung den mikrobiell einwandfreien Zustand nachweisen und dokumentieren. Diese Überprüfung gehört zum fachgerechten Sanierungsprozess. Sie ist deshalb somit vom Verursacher zu tragen. Ohne diesen Nachweis gehen die Raumnutzer gesundheitliche Risiken ein und sie besitzen bei einem späteren Verkauf keinen Beleg für die Schimmelfreiheit. Dies mindert den Immobilienwert in erheblichem Umfang.

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