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Anzeichen eines Schimmelschadens

5 Tipps bei Verdacht eines Schimmelschadens im Neubau

Es gibt Anzeichen für einen Schimmelschaden in ihrem Neubau? Dann sollten sie folgende Schritte beachten:

1. Das gesamte Gebäude auf sichtbare und mögliche verdeckte, also nicht sichtbare Schimmelschäden überprüfen lassen. Wir empfehlen für diese Überprüfung einen fachkundigen Sachverständigen zu beauftragen. Wichtig in diesem Zusammenhang: Der Bauherr selbst sollte der Auftraggeber sein. Zum einen, um Misstrauen zu vermeiden, zum anderen, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse des Sachverständigen im Zweifelsfall auch rechtlich Bestand haben.

2. Wird ein Schimmelschaden festgestellt, hat der Bauherr das Recht auf ein „schimmelfreies“ Gebäude. Er kann vom Auftragnehmer, also dem Bauträger oder dem Generalübernehmer, Nachbesserungsarbeiten verlangen. Handelt es sich bei dem Neubau um ein Architektenhaus, könnte der verdeckte Schimmelschaden ein Hinweis auf eine unzureichende Bauleitung oder Bauüberwachung sein. Dies kann zu Haftungs- und Gewährleistungsansprüchen führen.

3. Die Kosten für die Sanierung von Schimmelschäden sind oft sehr hoch. Um die eigenen Rechte durchzusetzen ist es für Bauherren ratsam, sich die Unterstützung von fachkundigen Sachverständigen und Baurechtsanwälten zu holen.

4. Bei der Sanierung eines Schimmelschadens ist es wichtig das belastete Material komplett zu entfernen.  Sekundärkontaminationen müssen zudem durch eine gründliche Reinigung beseitigt werden. Diese Sanierungsmaßnahmen sind in der Regel aufwändig und teuer. Sie werden deshalb in der Regel vom Verursacher kritisch in Frage gestellt.

5. Um sicher zu sein, dass die Sanierung fachgerecht durchgeführt wurde, empfehlen wir eine Sanierungskontrolle. Sie dokumentiert, dass der mikrobiell unbelastete Zustand erreicht wurde und ist Teil einer ordnungsgemäßen Sanierung. Die Kosten müssen vom Verursacher getragen werden.
Ohne Sanierungskontrolle setzt sich der Bauherr bzw. die Raumnutzer gesundheitlichen Risiken aus. Zudem hat er bei einem Verkauf des Gebäudes keinen Nachweis, dass es „schimmelfrei“ ist. Dies wiederum kann zu einer Wertminderung der Immobilie führen.

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