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Sanierungskontrolle: Das ist die fachgerechte Vorgehensweise

Nach Abschluss von Sanierungs- und Reinigungsarbeiten sollten noch vor dem Wiederaufbau Kontrolluntersuchungen erfolgen. Geprüft wird dabei auf Schimmelpilze und Bakerien. Diese Maßnahmen sind Teil einer fachgerechten Sanierung und gehören damit zu den Sanierungskosten.

Dieser Ansatz gewährleistet und belegt, dass eine fachgerechte Sanierung stattgefunden hat. Entsprechende Grundlagen und Vorgaben hierzu stehen unter anderem im “Schimmelleitfaden” des Umweltbundesamts.

Die drei Schritte einer fachgerechten Sanierungskontrolle

1. Fachkundige sensorische Begutachtung unter mikrobiologisch-innenraumhygienischen Gesichtspunkten

2. Überprüfung, ob alle mikrobiell belasteten Bauteile, Baumaterialien und Oberflächen vollständig beseitigt oder fachgerecht und dauerhaft von der Raumluft abgetrennt wurden

3. Überprüfung, ob im Rahmen der Feinreinigung alle freigesetzten Sporen* entfernt wurden, beziehungsweise, ob im Freiland vergleichbare Sporenkonzentrationen wie in der Raumluft vorliegen.

*) Indikator für partikelartige Schimmelstrukturen