Ungeeignete Sanierungsmaßnahmen bei Schimmelpilzbelastungen
Beispiele aus dem Sanierungsalltag:
Einsatz eines Anti-Schimmelmittels im Unterboden oder anderen Hohlräumen
Ein Anti-Schimmelmittel muss bei der Anwendung in Hohlräumen alle belasteten Stellen erreichen. Das ist beispielsweise bei Fußboden-Dämmungen auf Schaumbasis nicht zu gewährleisten.
Selbst von abgetöteten Schimmelpilzen oder Bakterien bzw. deren Bestandteilen, Bruchstücken und/oder Zersetzungsprodukten können allergische und reizende Wirkung ausgehen.
Unzureichende Trocknung
Gemäß unserer Erfahrungen verbleibt bei Trocknungsarbeiten meist eine Restfeuchte in faserigen und schaumartigen Dämmmaterialien. Der Grund hierfür: die trocknenden Luftströme suchen sich den Weg des geringsten Widerstandes. Für die Dämmebene eines Fußbodens bedeutet dies, dass aufgrund der „Verinselung“ oftmals ganze Unterbodenbereiche noch nass sind, obwohl die aus dem Bauteil ausströmende Luft als trocken bewertet werden kann. In der Regel führt dies zu weiterem Schimmelpilzwachstum. Damit die Restfeuchte im Unterboden trocknen kann, sind bei einer Fugensanierung des Fußbodens diffusionsoffene Materialien zu verwenden.
Feuchte-Quelle wird nicht ermittelt
Häufig wird nur der sichtbare Schimmel beseitigt, die Feuchte-Quelle als eigentliche Schadensursache jedoch nicht ermittelt und auch nicht beseitigt. Weitere Schimmelschäden, die Gefährdung der Gesundheit und zusätzliche Sanierungskosten sind die Folge.
Unser Tipp!
Lesen Sie hierzu „Falsche oder unvollständige Sanierung“