Amtsgericht München, 484 C 428/10

Das sagen Gerichte zum Einsatz von Schimmelspürhunden

„…,dass die Erkenntnisse nicht nur aufgrund des Schimmelspürhundes gewonnen worden sind …

Im Übrigen ist die Einsetzung von Hunden beim Drogen aufspüren und Leichen aufspüren eine anerkannte Methode, die auch von der Polizei immer wieder verwendet wird. Es erschließt sich dem Gericht nicht, weshalb ein Hund nicht darauf trainiert sein kann, auch „Schimmel“ aufzuspüren.“

Amtsgericht München
484 C 428/10 vom 29. Dezember 2010

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Zum Einsatz von Schimmelspürhunden

Dr. Sonja Stahl widmete sich beim Würzburger Schimmelpilz-Forum dem Erkennen von verdeckten Schimmelschäden unter Einbezug von Schimmelspürhunden. Sie berichtete, dass sich im Hinblick auf vielfältige Auftragsarbeiten mit Hunderten von Einzeluntersuchungen bei gleichzeitigem Einsatz verschiedener mikrobiologischer und physikalischer Untersuchungsmethoden verschiedene Gesetzmäßigkeiten herauskristallisierten.

Mittels dieser fachübergreifenden Erkenntnisse und unter Einbezug von wirtschaftlichen Gesichtspunkten wurde eine reproduzierbare Vorgehensweise entwickelt und etabliert. Der von Dr. Stahl aufgezeigte Weg führt nachvollziehbar und wiederholbar zum sicheren Nachweis bzw. zum Ausschluss einer verdeckten, nicht sichtbaren mikrobiellen Belastung in Innenräumen. Die von ihr vorgestellten Praxisbeispiele verdeutlichen die Vorteile des Verfahrens.

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Erkennen von verdeckten Schimmelschäden unter Einbezug von Schimmelspürhunden …