Amtsgericht München, 484 C 428/10
Das sagen Gerichte zum Einsatz von Schimmelspürhunden
„…,dass die Erkenntnisse nicht nur aufgrund des Schimmelspürhundes gewonnen worden sind …
Im Übrigen ist die Einsetzung von Hunden beim Drogen aufspüren und Leichen aufspüren eine anerkannte Methode, die auch von der Polizei immer wieder verwendet wird. Es erschließt sich dem Gericht nicht, weshalb ein Hund nicht darauf trainiert sein kann, auch „Schimmel“ aufzuspüren.“
Amtsgericht München
484 C 428/10 vom 29. Dezember 2010
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