• Link zu X
  • Link zu Youtube
info@peridomus.de | +49 9364 / 8155410
Peridomus
  • Schimmel
    • Neubau
    • Gebäude im Bestand
    • Dachstuhl
    • Schimmel im Büro
    • Öffentliche Gebäude
    • Wasserschäden
      • Leitungswasserschaden
      • Hochwasserschaden
      • Abwasserschaden
    • Wärmebrücken
    • Gastronomie & Hotellerie
    • Innenraumcheck
  • Schadstoffe
    • Fertighaus
    • Innenraumcheck
    • Formaldehyd
    • Holzschutzmittel
    • Lösemittel
    • Mineralfasern
    • PAK
    • PCB
    • PCP
    • Fogging
  • Gerüche
  • Immobilienkauf
    • Fertighaus
    • Neubau
    • Gebäude im Bestand
  • Sanierung
    • Energetische Sanierung
    • Falsche oder unvollständige Sanierung
    • Methoden & Patente
      • Feuchtemanagement
      • Sanierungskontrolle
      • Diffusionsoffenes Estrichfugensystem DES
      • Fußbodenkonstruktion mit Randfugenfilter
      • Wasserschadenminimierung in Gebäuden
      • Zurückhaltung mikrobieller und chemischer Belastung in Raumelementen mittels Druckdifferenzen
  • Kontakt
  • Kuriositäten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Haftungsrechtliche Grundlagen bei der Beauftragung von Sachverständigen

Anlässlich des 3. Würzburger Schimmelpilz Forums am 8. und 9. März 2013 referiert Wolfgang Jacobs, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Bundesverbandes b.v.s öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. in Berlin, über die haftungsrechtlichen Grundlagen bei der Beauftragung von Sachverständigen – Abgrenzung zwischen Bauschadenssachverständigen und Spezialisten?

Hohe Schadenspotentiale bei Schimmelpilzschäden in Neubauten und Gebäuden im Bestand erfordern, dass Sachverständigen-Gutachten auf mögliche verdeckte, nicht sichtbare Schimmelpilzbelastungen hinweisen. Wie kürzlich in einem Gerichtsurteil bestätigt, müssen die fachlichen Beurteilungen von Sachverständigen u. a. dem aktuellen Stand der Wissenschaft, Technik und Forschung entsprechen. Doch gerade bei extrem komplexen Sachverhalten, wie verdeckten Schimmelschäden, ist nicht davon auszugehen, dass Bausachverständige über das fachliche Know-how, beispielsweise für eine mikrobiologische Bestandsaufnahme verfügen. Spätestens dann, wenn ein Sachverständiger – bei Abnahme eines Neubaus oder im Rahmen eines Wasserschadens – einen Schimmelschaden übersieht bzw. falsche Schlussfolgerungen zieht, entwickelt sich dies schnell zu einem haftungsrechtlichen Problem. Und gerade bei Schimmelpilzbelastungen ist der Übergang zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit fließend.

Wolfgang Jacobs, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Bundesverbandes b.v.s öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V., Berlin, weiß um diese Problematik. Anlässlich des 3. Würzburger Schimmelpilz Forums referiert er daher über die haftungsrechtlichen Grundlagen bei der Beauftragung von Sachverständigen und informiert inwieweit eine Abgrenzung zwischen Bauschadenssachverständigen und Spezialisten erforderlich ist.

Eine Umfrage des Sachverständigen-Instituts Peridomus im März letzten Jahres hatte ergeben, dass 79 Prozent der Befragten Architekten, Bausachverständigen, Bau- und Sanierungsunternehmer sowie Juristen, den bundesweiten Sachschaden von Schimmelschäden in Neubauten auf mindestens 5 Milliarden Euro schätzen. Rund 40 Prozent der Befragten sehen das Sachschadenspotential sogar bei 20 Milliarden Euro und mehr. 64 Prozent gehen davon aus, dass nur 10 Prozent der belasteten Neubauten sachgerecht saniert werden. Das wiederum bringt Folgekosten deren Ausmaß sich kaum abschätzen lässt. Auch Versicherer sind sich dieser Problematik bewusst, denn bereits seit dem Jahr 2010 haben einige Versicherungsunternehmen die Kosten für Schimmelpilzsanierungen aus ihren Versicherungsleistungen ausgeschlossen. Die Konsequenzen sind für alle am Bau Beteiligten erheblich, denn besteht keine Versicherungsleistung (mehr), kann ein Schimmelschaden im Neubau schnell zum wirtschaftlichen Ruin des Schaden verursachenden Unternehmens führen und zum Alptraum für den Bauherrn werden. Zudem muss die Haftung von Bausachverständigen hinterfragt und das Thema „Feuchtigkeit“ aktiv angegangen werden. Ein „Feuchtemanagement“ zur Vermeidung von Bauschäden ist dringend nötig.

Pressekontakt

Scharf Public Relations
Christine Scharf
Untere Ringstraße 48
97267 Himmelstadt

Kontakt
E-Mail: Christine.Scharf@ScharfPR.de
Telefon: +49 9364 / 815795-0

Linktipp
Schimmelpilz-Forum.de

Kontakt

Rudolf-Diesel-Str. 2
97267 Himmelstadt

E-Mail: info@peridomus.de
Telefon: +49 9364 / 815541-0

Buchtipp

Schimmel und andere Schad­­faktoren am Bau
Chemische & physikalische Einflüsse, Schimmel­pilze & Feuchtigkeit, Rechts­fragen bei Schadstoff­einwirkungen
Ein Muss für Fachleute, Hausbauer & Hauskäufer!

Service

Fachinformationen

Gerichtsurteile

Partner & Linktipps

Referenzen

Aktuelles

  • Starkregen- & Hochwasserschäden: Was Sie jetzt beachten sollten15. Juni 2026 - 14:23
  • Unsichtbare Feuchteinseln: Warum Standard-Trocknung Schimmel nicht stoppt28. Mai 2026 - 11:20
© Copyright peridomus Institut Dr. Führer
  • Presse
  • Impressum
  • Datenschutz
Link to: Vermeidung von Schimmel am Bau im Widerstreit von Technik, Wirtschaft und Justiz Link to: Vermeidung von Schimmel am Bau im Widerstreit von Technik, Wirtschaft und Justiz Vermeidung von Schimmel am Bau im Widerstreit von Technik, Wirtschaft und J... Link to: Schimmelpilzbelastung: Nach der Sanierung ist vor der Sanierung Link to: Schimmelpilzbelastung: Nach der Sanierung ist vor der Sanierung Schimmelpilzbelastung: Nach der Sanierung ist vor der Sanierung
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen

Diese Website nutzt Cookies. Mit der Weiternutzung stimmen Sie der Verwendung zu.

Einstellungen akzeptierenNicht akzeptierenEinstellungen verwalten

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Notwendige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

Andere externe Dienste

Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

Google Webfont Einstellungen:

Google Maps Einstellungen:

Google reCaptcha Einstellungen:

Vimeo und YouTube Einstellungen:

Datenschutzrichtlinie

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutz
Einstellungen akzeptierenNicht akzeptieren