LG Coburg & OLG Bamberg

Gerichtsurteil Gerüche

Im Jahr 2009 gab es ein richtungsweisendes Gerichts- bzw. Geruchsurteil:

Wenn Schlafzimmermöbel auch mehr als ein Jahr nach dem Kauf noch einen unangenehmen Chemikaliengeruch verströmen, dann kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Dabei ist es ohne Belang, ob die Gerüche auch gesundheitsschädlich sind.

Landgericht Coburg, Urteil vom 13.05.2009, Az: 21 O 28/09;
Oberlandesgericht Bamberg, Beschlüsse vom 13.07. und 07.08.2009, Az: 6 U 30/09; rechtskräftig.

Vorbehaltlich einer juristischen Klärung sollte dieser Sachverhalt auch auf andere geruchsauffällige Materialien übertragbar sein.